Was die Pflegeversicherung zu Hause bezahlt
Sechs mögliche Leistungen, freie Wahl des Pflegenetzes und eine Rolle für den Angehörigen, der hilft.
Sechs Leistungen
- Hilfe und Pflege durch ein Hilfs- und Pflegenetz: wesentliche Verrichtungen des Lebens, Unterstützung der Selbstständigkeit und Hilfen, um zu Hause bleiben zu können.
- Eine Geldleistung für die helfende Person (10 Wochenpauschalen, je nach geleisteter Hilfe).
- Eine Pauschale für Inkontinenzmaterial.
- Technische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollstuhl, Pflegebett oder Rollator.
- Anpassungen der Wohnung.
- Rentenbeiträge für die helfende Person, wenn sie keine eigene Rente hat.
Sie wählen das Netz
Kommt ein Pflegenetz ins Haus, wählen Sie frei, welches. Der Referent der AEC teilt die Hilfe zwischen dem Netz und der helfenden Person auf. Kann diese nicht mehr helfen, übernimmt ein Netz Ihrer Wahl.
Wer kann helfen?
Ein Angehöriger (Partner, Kind), ein Nachbar oder eine angestellte und beim Centre commun de la sécurité sociale gemeldete Person, die mindestens einmal pro Woche hilft. Der Referent der AEC entscheidet, ob die Person als helfende Person anerkannt wird.
Gut zu wissen
- Für technische Hilfsmittel hat die AEC eine Helpline: helpline.at.lo@ad.etat.lu.
- Eine gleichartige Leistung der Krankenversicherung kann nicht gleichzeitig bezogen werden.
- Luxemburg hat 20 Hilfs- und Pflegenetze mit 77 lokalen Stellen: Vergleichen Sie sie auf Fleeg.
Quellen
- guichet.lu – Assurance dépendance : personne vivant à domicile
- Ministère de la Famille – Verzeichnis der Dienste für Senioren (mai 2025)
Geprüft am 26.10.2026. Diese Seite ersetzt keine offizielle Beratung.