Die Pflegeversicherung beantragen: Schritt für Schritt
Wer Anspruch hat, welche Unterlagen Sie schicken, wie die Begutachtung abläuft und was Sie tun können, wenn Sie nicht einverstanden sind.
Wer hat Anspruch?
Jede bei der CNS versicherte Person und ihre mitversicherten Familienangehörigen, unabhängig vom Einkommen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- für die wesentlichen Verrichtungen des Lebens (Körperpflege, Ausscheidung, Ernährung, Ankleiden, Mobilität) mindestens 3,5 Stunden Hilfe pro Woche zu benötigen;
- dass dieser Bedarf mindestens 6 Monate dauert oder dauerhaft ist.
In Luxemburg versicherte Grenzgänger erhalten die Geldleistungen aus Luxemburg; die Sachleistungen hängen von der Kasse ihres Wohnlandes ab.
Der Antrag in 3 Schritten
- Füllen Sie das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ aus (Deutsch oder Französisch, auf guichet.lu).
- Bitten Sie Ihren Hausarzt, den ärztlichen Bericht R20 auszufüllen. Er ist für Sie kostenlos.
- Schicken Sie beide Dokumente per Post an: Caisse nationale de santé – Assurance dépendance, B.P. 1023, L-1010 Luxemburg. Der Antrag ist erst vollständig, wenn die CNS beide erhalten hat.
Die Begutachtung
Eine Fachkraft der AEC (Administration d’évaluation et de contrôle) trifft Sie: zu Hause, in ihren Büros oder in der Einrichtung. Sie prüft, was die Person noch allein kann, und stellt Fragen, bei Bedarf auch einem Angehörigen. Danach betreut ein Referent die Akte.
Die Entscheidung
Die CNS entscheidet auf Grundlage des AEC-Gutachtens und schickt die Entscheidung an die Person und den Dienstleister. Wird der Bedarf anerkannt, gelten die Leistungen frühestens ab dem Tag, an dem der vollständige Antrag eingegangen ist: Schicken Sie ihn also so früh wie möglich.
Nicht einverstanden?
- Einspruch beim Vorstand der CNS, per Brief, innerhalb von 40 Tagen.
- Danach Klage beim Schiedsgericht der sozialen Sicherheit (Conseil arbitral), innerhalb von 40 Tagen (ein einfacher Brief genügt).
- Eine neue Begutachtung kann grundsätzlich ein Jahr nach der letzten Entscheidung beantragt werden, oder früher, wenn sich die Lage stark ändert.
Kontakt: CNS – Assurance dépendance, Tel. 27 57 44 55 (werktags 8.00 – 16.30 Uhr), assurancedependance@secu.lu.
Quellen
Geprüft am 26.10.2026. Diese Seite ersetzt keine offizielle Beratung.