Ratgeber

Die Pflegeversicherung beantragen: Schritt für Schritt

Wer Anspruch hat, welche Unterlagen Sie schicken, wie die Begutachtung abläuft und was Sie tun können, wenn Sie nicht einverstanden sind.

Wer hat Anspruch?

Jede bei der CNS versicherte Person und ihre mitversicherten Familienangehörigen, unabhängig vom Einkommen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

In Luxemburg versicherte Grenzgänger erhalten die Geldleistungen aus Luxemburg; die Sachleistungen hängen von der Kasse ihres Wohnlandes ab.

Der Antrag in 3 Schritten

  1. Füllen Sie das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ aus (Deutsch oder Französisch, auf guichet.lu).
  2. Bitten Sie Ihren Hausarzt, den ärztlichen Bericht R20 auszufüllen. Er ist für Sie kostenlos.
  3. Schicken Sie beide Dokumente per Post an: Caisse nationale de santé – Assurance dépendance, B.P. 1023, L-1010 Luxemburg. Der Antrag ist erst vollständig, wenn die CNS beide erhalten hat.

Die Begutachtung

Eine Fachkraft der AEC (Administration d’évaluation et de contrôle) trifft Sie: zu Hause, in ihren Büros oder in der Einrichtung. Sie prüft, was die Person noch allein kann, und stellt Fragen, bei Bedarf auch einem Angehörigen. Danach betreut ein Referent die Akte.

Die Entscheidung

Die CNS entscheidet auf Grundlage des AEC-Gutachtens und schickt die Entscheidung an die Person und den Dienstleister. Wird der Bedarf anerkannt, gelten die Leistungen frühestens ab dem Tag, an dem der vollständige Antrag eingegangen ist: Schicken Sie ihn also so früh wie möglich.

Nicht einverstanden?

Kontakt: CNS – Assurance dépendance, Tel. 27 57 44 55 (werktags 8.00 – 16.30 Uhr), assurancedependance@secu.lu.

Quellen

Geprüft am 26.10.2026. Diese Seite ersetzt keine offizielle Beratung.

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